Die Wahl: Wo wird gewählt?

In Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 und in allen Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner_innen muss die Wahl durchgeführt werden. Für alle Kommunen und Landkreise besteht jedoch auch die Möglichkeit, Beiratswahlen auf freiwilliger Basis durchzuführen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, den Geschäftsstellen der Beiräte für Migration und Integration oder bei den Beiräten direkt.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über Städte, Gemeinden und Landkreise, in denen die Beiratswahlen durchgeführt werden müssen.

Landkreise

Städte und Gemeinden

 

Keine Wahlen

 

In diesen Kommunen sind nicht genügend Wahlvorschläge eingegangen. Es finden keine Wahlen statt, allerdings ist in einigen Kommunen vorgesehen, einen Beirat für Migration und Integration zu berufen oder eine_n Beauftragte_n für Migration und Integration zu bestimmen.

 

 

Auf freiwilliger Basis

 

In Städten unter 1.000 und Landkreisen unter 5.000 ausländischen Einwohner_innen sowie in Verbandsgemeinden können die Wahlen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Kommunen, in denen freiwillig gewählt wird.

 

 

 
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