In Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 und in allen Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner_innen muss die Wahl durchgeführt werden. Für alle Kommunen und Landkreise besteht jedoch auch die Möglichkeit, Beiratswahlen auf freiwilliger Basis durchzuführen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, den Geschäftsstellen der Beiräte für Migration und Integration oder bei den Beiräten direkt.
Hier finden Sie eine Übersicht über Städte, Gemeinden und Landkreise, in denen die Beiratswahlen durchgeführt werden müssen. |