Glossar: Partizipation   Begriffe / Glossar
 

Bezeichnet die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten bzw. der Mitglieder einer Organisation, einer Gruppe, eines Vereins etc. an den gemeinsamen Angelegenheiten. Im Speziellen bezeichnet Partizipation die Teilhabe der Bevölkerung an politischen Willensbildungsprozessen, insbesondere an Wahlen und Referenden. In einem rechtlichen Sinne bezeichnet P. die Teilhabe der Bevölkerung an Verwaltungsentscheidungen.

zurück

Copyright (c) 2014 AGARP Rheinland-Pfalz