Glossar: Chancengleichheit   Begriffe / Glossar
 

Bezeichnet die Gleichbehandlung. Jeder Bürger hat das Recht auf gleiche Start- und Aufstiegschancen, sich in seiner Persönlichkeit zu entfalten, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Hautfarbe, der sozialen oder der ethnischen Herkunft. Die Chancengleichheit fordert für alle gesellschaftlichen Gruppen eine Gleichverteilung der Erfolgschancen. Es darf keine Diskriminierung durch Kultur, Religion, Herkunft, Geschlecht und Intelligenz erfolgen Somit soll allen Bürgern gleiche Bildungs-, Berufs- und Lebenschancen ermöglicht werden.

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